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BPatG, 14.11.1990 - 2 Ni 29/89 (EU) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 14.11.1990 - 2 Ni 29/89 (EU)
- BPatG, 26.05.1993 - 2 Ni 29/89
Papierfundstellen
- GRUR 1993, 32
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
(Patentnichtigkeitsklageverfahren - materiell-rechtliche Übertragung des …
Dies hat zur Folge, dass vorliegend ein Parteiwechsel nicht erforderlich ist und die Rechtskraft der Entscheidung sich auf den Rechtsnachfolger erstreckt (§ 325 ZPO; vgl. auch BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung, wo der Leitsatz auf die Umschreibung abstellt, die Begründung aber auf die Übertragung; vgl. auch BGH GRUR 1979, 145 - Aufwärmvorrichtung; BPatG GRUR 1993, 32 - Tauchgang-Anzeigeeinrichtung). - BPatG, 13.02.2001 - 1 Ni 3/98 Nach dieser Vorschrift, die über § 99 Abs. 1 PatG auch im Nichtigkeitsverfahren anzuwenden ist (BGH GRUR 1992, 430 "Tauchcomputer"; GRUR 1979, 145, 147 "Aufwärmvorrichtung"; BPatGE 33, 1 ff.), hat die Veräußerung der in Streit befangenen Sache keinen Einfluß auf den Prozeß.
- BPatG, 26.05.1993 - 2 Ni 29/89 Die Lehre eines Patents ist als "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht" anzusehen, wenn ein nicht überschaubarer unbegrenzter Personenkreis, darunter auch Fachleute, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme in einer Weise hatte, daß ein Fachmann die technische Lehre unter Zuhilfenahme seines Fachwissens ausführen kann (Aufrechterhaltung BPatG München, 1990-11-14, 2 Ni 29/89 (EU), GRUR 1993, 32-34, "Tauchgang-Anzeigeeinrichtung; Anschluß BGH, 1992-02-04, X ZR 43/91, GRUR 1992, 430-432, "Tauchcomputer").